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Waldbrandverordnung für ganz Vorarlberg erlassen

LH Wallner und LR Gantner appellieren an Bevölkerung umsichtig zu handeln – „Bereits ein kleiner Funke kann einen Brand auslösen“
Bregenz (VLK) – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr erlassen alle vier Bezirkshauptmannschaften eine Waldbrandverordnung. Dies gaben Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner heute (29. Juli) bekannt. Demnach sind ab Inkrafttreten, also ab morgen, dem 30. Juli, das Entzünden von Feuer und das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten des Landes sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. „Unsere Wälder erfüllen unverzichtbare Funktionen für Natur, Klima, Erholung und insbesondere für den Schutz unserer Siedlungsräume und Verkehrswege. Gerade in Trockenperioden kann bereits ein kleiner Funke ausreichen, um einen Brand auszulösen“, warnt Gantner. Wallner ergänzt: „Die Bezirkshauptmannschaften handeln deshalb vorausschauend.“ Der Landeshauptmann und der Landesrat appellieren an die Bevölkerung, „die Waldbrandverordnung konsequent einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten zum Schutz der Wälder und unserer Einsatzkräfte beizutragen“.

Das Verbot gilt in allen Waldgebieten Vorarlbergs und auch in deren Gefährdungsbereichen. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Von der Waldbrandverordnung ist das Verbot jeglicher Feuerentzündungen und das Rauchen erfasst. Verboten sind ausdrücklich auch sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer.

Übertretungen der Waldbrandverordnung können nach dem Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden.

Bevölkerung um besondere Vorsicht gebeten
Ein Großteil der Waldbrände wird durch menschliches Verhalten verursacht. Neben der Einhaltung der Waldbrandverordnung wird die Bevölkerung um besondere Aufmerksamkeit und Einhaltung folgender Verhaltensregeln ersucht:
•    Kein Feuer im Wald und in Waldnähe
•    Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
•    Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten usw. wegwerfen
•    Auch außerhalb der von der Waldbrandverordnung erfassten Waldgebiete und Gefährdungsbereiche besonders sorgsam mit offenem Feuer umgehen
•    Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten (Wald)Brand ist umgehend der Feuerwehr-Notruf 122 zu verständigen

Die Waldbrandverordnungen der Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch treten jeweils mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung, und damit am Donnerstag, 30. Juli 2026, in Kraft.

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