EINTRAGUNGSVERFAHREN VON 31. MÄRZ BIS 07. APRIL 2025
Eintragungen können in den Gemeindeämtern vorgenommen werden.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 07. April 2025 ihren 16. Geburtstag feiern und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) und zum Stichtag (24.02.2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben oder eine Eintragung getätigt haben, können keine Eintragung mehr vornehmen (eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren zählt bereits als gültige Eintragung für dieses).
BILD: SN/APA/ROBERT JAEGER