Wolf gemäß Maßnahmeverordnung des Landes im Montafon geschossenLandesrat Gantner dankt der Jägerschaft für den raschen Einsatz
Bregenz (VLK) – Gemäß der Maßnahmeverordnung des Landes wurde in der Nacht auf heute (3. August 2026) innerhalb der betroffenen Jagdgebiete im Montafon ein Wolf erlegt. Das getötete Tier wird zur genetischen Untersuchung weitergeleitet. Mit dem erfolgten Abschuss tritt die Maßnahmeverordnung gemäß § 4 Abs. 2 automatisch außer Kraft.
In den von der Maßnahmeverordnung betroffenen Jagdgebieten im Montafon wurde gemäß der Verordnung des Landes ein Wolf erlegt. Dem Abschuss vorausgegangen war der Riss eines Jungrinds auf einer Alpe im Gemeindegebiet von Tschagguns. Mutmaßlich ist das Tier auch für den Tod eines Esels und mindestens eines weiteren Rinds in der Folgenacht verantwortlich.
Auf Grund dieser Gefährdung für den Nutztierbestand auf den Alpen erließ das Land die entsprechende Maßnahmeverordnung zur Entnahme des Schadwolfes.
Wildökologe Hubert Schatz bestätigt den erfolgreichen Abschuss vor Ort: „Der Wolf konnte auf angemessene Distanz weidgerecht und schmerzfrei entnommen werden.“
„Dieser Wolfsabschuss ist ein bedeutendes Signal. Eine funktionierende Alpwirtschaft ist mit einer Wolfspräsenz nur schwer vereinbar“, betont Landesrat Christian Gantner und dankt den Jägerinnen und Jägern für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz: „Unsere Wolfsmanagementverordnung und insbesondere die verlässliche Mithilfe der Jägerschaft haben dieses schnelle und konsequente Handeln ermöglicht. Wir sind auf dem richtigen Weg, um den Schutz unserer Älplerinnen und Älpler sowie ihrer Nutztierbestände auch weiterhin konsequent sicherzustellen.“
Symbolbild: vorarlberg.orf.at
Auf einer Alpe im Gemeindegebiet von Tschagguns ist am Sonntagmorgen ein Jungrind gerissen worden. Die Begutachtung durch die Amtssachverständigen für Wildökologie und Veterinärmedizin des Landes ergab, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Wolf für die Tötung des Tieres verantwortlich ist. Auf Grundlage der Wolfsmanagementverordnung wurde daher bereits eine Maßnahmenverordnung zur Entnahme des schadstiftenden Wolfs erlassen. Sie ist bereits in Kraft.
Das tote Jungrind wurde vom Alphirten in der Rinderherde entdeckt. Das festgestellte Riss- und Fraßbild sowie die Spurenlage sprechen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für einen Wolfsriss. Andere Ursachen konnten ausgeschlossen werden.
Beim getöteten Tier handelt es sich um ein rund eineinhalbjähriges Jungrind. Die betroffene Alpe ist eine typische Hochalpe mit weitläufigen Weideflächen. Herdenschutzmaßnahmen sind unter den dortigen Gelände- und Vegetationsverhältnissen nicht praktikabel.
„Der aktuelle Wolfsriss zeigt einmal mehr, dass es wichtig ist, dass wir schnell handeln können und deshalb mit unserem Wolfsmanagement auf dem richtigen Weg sind. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Lösungen mit Hausverstand und keine bürokratischen Hürden. Wenn ein Wolf Nutztiere reißt und andere Maßnahmen nicht greifen, muss eine rasche Entnahme möglich sein. Genau dafür sind unsere Wolfsmanagementverordnung und die darauf aufbauenden Maßnahmeverordnungen da“, betont Landesrat Christian Gantner.
Die Freigabe zur Entnahme gilt bis einschließlich 30. September 2026 für die betroffenen Jagdgebiete.




Zuerst dieser unerbittliche Wassermangel und jetzt auch noch der böse Wolf! Wie Josef schon gestern oder vorgestern sagte verkaufen Bauern bereits Tiere wegen eben Wassermangel. Hoffe die Unterstützungen des Landes stehen noch und die gerissenenTiere werden den Bauern seitens des Landes finanziell entschädigt. Alles andere wäre für mich eine riesen Überraschung im Ländle und bei Landwirtschaftskammer.