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LH Wallner und LR Gantner: „Wolfsabschuss künftig auch präventiv möglich“

Novelle des Jagdgesetzes soll Schutz von Alpwirtschaft und Nutztieren stärken

Bregenz (VLK) – Mit einem selbstständigen Antrag im Vorarlberger Landtag soll das Jagdgesetz angepasst werden, um das Management von Großraubwild – insbesondere des Wolfs – praxistauglicher und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, rascher handeln zu können, wenn Menschen oder landwirtschaftliche Nutztiere gefährdet sind. Für Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner ist klar: „Der Schutz unserer Alpwirtschaft und der dort gehaltenen Tiere hat für Vorarlberg hohe Priorität. Wir müssen weg von einem emotionalen und ideologischen Zugang hin zu pragmatischen und praxistauglichen Lösungen.“

Mit der geplanten Novelle des Jagdgesetzes setzt das Land Vorarlberg einen weiteren Schritt, um den Schutz der Alpwirtschaft zu stärken und gleichzeitig ein verantwortungsvolles Management von Großraubwild sicherzustellen. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass ein Wolf künftig auch erlegt werden darf, wenn durch ihn eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder für auf Alpen oder Weiden gehaltene landwirtschaftliche Nutztiere besteht. Und dass bevor es zu einem Schaden oder gar zur Verletzung oder Tötung von Nutztieren kommt. Voraussetzung ist eine akute Gefährdungssituation, etwa wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, bereits stattfindet oder noch andauert. Der Abschuss muss der Landesregierung unverzüglich gemeldet und entsprechend dokumentiert werden.

Rasches Handeln bei akuten Gefahrensituationen
„Mit der Gesetzesänderung schaffen wir klare und praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit problematischen Wölfen. Gerade auf unseren Alpen müssen wir in kritischen Situationen rasch reagieren können, um Tiere und Menschen zu schützen“, betont Landesrat Gantner. Die Novelle sei ein wichtiger Schritt für ein effektives und verantwortungsvolles Wolfsmanagement in Vorarlberg.

Darüber hinaus sollen Zuständigkeiten und Verfahren im Bereich des Großraubwildmanagements weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Künftig wird die Zuständigkeit für Ausnahmenregelungen betreffend Großraubwild bei der Landesregierung gebündelt, um weitere Zwischenschritte einzusparen.

Neue EU-Rechtslage ermöglicht Änderung
Möglich wird die sogenannte „präventive Entnahme“ durch die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs in der EU-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner hatten sich gemeinsam mit weiteren österreichischen Vertretern intensiv dafür eingesetzt. Damit eröffnen sich mehr Möglichkeiten für ein aktives Management. „Unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt und der Hausverstand durchgesetzt. Wir nutzen diese Möglichkeit nun für einen noch besseren Schutz von Mensch, Nutztier und Alpwirtschaft“, betonen Wallner und Gantner.

Bedeutung der Alpwirtschaft für Vorarlberg
Landeshauptmann Wallner unterstreicht die zentrale Rolle der Alpwirtschaft: „Unsere Alpwirtschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Vorarlberger Kulturlandschaft. Sie sichert regionale Wertschöpfung, erhält unsere einzigartige Berglandschaft und trägt wesentlich zur Biodiversität bei.“

Zugleich ist sie eine wichtige Grundlage für Tourismus und Lebensqualität im ländlichen Raum. „Die Bewirtschaftung unserer Alpen erfolgt unter oft schwierigen Bedingungen. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, die bäuerlichen Familien bestmöglich zu unterstützen und ihnen praktikable Rahmenbedingungen zu bieten“, so Wallner.

Auch Landesrat Gantner betont: „Die Alpwirtschaft ist ein Herzstück der Vorarlberger Landwirtschaft. Wer unsere Alpen bewirtschaftet, leistet einen unschätzbaren Beitrag zur Pflege unserer Landschaft. Deshalb müssen wir dort, wo es notwendig ist, auch konsequent handeln können.“

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