(vorarlberg.orf.at)Weil der Bregenzerwälder Extremsportler Elias Schwärzler eine auf Instagram vorgeschlagene Musik in einem seiner Reels verwendet hat, hat dieser im Mai Post von einem deutschen Anwaltsbüro bekommen. In einem Mahnschreiben wurde er aufgefordert, 9.000 Euro zu bezahlen.
Schwärzler ist ein erfolgreicher Extremsportler und Influencer. Seine Videos – etwa ein Sprung mit dem Mountainbike von einem Heißluftballon – werden online millionenfach geklickt. Im Mai hat er ein Schreiben von einem deutschen Anwaltsbüro bekommen: Er müsse wegen einer in einem seiner Instagram-Videos verwendeten Musik 9.000 Euro zahlen.
Bei diesem Video habe es sich um ein Testvideo mit gerade einmal 100 Aufrufen gehandelt, so Schwärzler. Nach dem Schreiben habe er das Video gelöscht, ansonsten aber nicht darauf reagiert. Seit vier Monaten hat er nichts mehr vom Anwalt gehört.
Ein Reel auf Instagram mit dem passenden Lied ist schnell online gestellt. Es kommt aber darauf an, ob man das als Influencer oder als Privatperson macht. Bei privaten Accounts sei grundsätzlich nichts zu befürchten, sagt Rechtsexpertin Christine Knecht-Kleber im ORF Vorarlberg-Interview. Anders liege der Fall etwa bei Influencern.
„Wenn man als Privatperson ein Video von seinem Urlaub postet, es mit Musik unterlegt und dann im Online-Freundeskreis teilt, hat man nichts zu befürchten“, so Rechtsanwältin Knecht-Kleber. Anders sei die Lage jedoch im kommerziellen Bereich, also wenn Influencerinnen und Influencer oder Unternehmen mit ihren Reels Werbung machen. Hier müsse man klären, wer die Rechte auf einem Lied hat, betont die Expertin. Denn die Urheberinnen und der Urheber dürfen bestimmen, wer ihre und seine Musik nutzen darf.



